Fachinformation
16.03.2023 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Kinder und Jugend / Bildung, Bildung, Kinder und Jugend

Härtefallhilfe für staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gewährt staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen in nicht-kommunaler Trägerschaft eine Härtefallhilfe aufgrund der überproportionalen energie- und inflationsbedingten Kostensteigerung.

Als Kriterium für einen Härtefall gilt, dass ohne die zusätzliche staatliche Unterstützung die Elternbeiträge steigen oder weiter steigen würden. Entlastungsmaßnahmen des Bundes müssen zuerst in Anspruch genommen werden.

Anträge können über KibiG.web bis spätestens bis 30. Juni 2023 gestellt werden.

Höhe der Hilfe: Die im Rahmen der bestehenden Förderstruktur im Kalenderjahr 2023 zu erwartende staatliche Fördersumme wird pauschal um 3,00 % erhöht.

Weitere Informationen unter:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/122/baymbl-2023-122.pdf

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Kinder und Jugend / Bildung, Bildung, Kinder und Jugend

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

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