Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. 130 Organisationen sind Mitglied in Mittelfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Mittelfranken
Spitalgasse 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 | 20565 - 0
Fax: 0911 | 20565 - 413
mittelfranken(at)paritaet-bayern.de
Das Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuch ist am 22. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und es tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Wesentlicher Inhalt ist das sog. Sanktionsmoratorium im SGB II: Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 01.07.2023 entfallen nahezu alle Sanktionen.
Pflichtverletzungen gem. § 31 SGB II (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen) werden im Zeitraum des Sanktionsmoratoriums nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Das bedeutet, dass keine neuen Sanktionen verhängt werden und bereits bestehende Sanktionen für den Zeitraum ab dem 01.07.2022 aufgehoben werden.
Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen nach § 32 SGB II sollen aber beibehalten werden; dies mit der Besonderheit, dass erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Sanktionen festgestellt werden und zwar beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes. Bereits bestehende Sanktionen wegen Meldeversäumnissen, die mehr als zehn Prozent des Regelsatzes betragen, werden ab dem 01.07.2022 ebenfalls aufgehoben.
Zuweisungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die über den 01.07.2023 hinausgehen, werden mit dem Hinweis an die Leistungsberechtigten verbunden, dass etwaige Sanktionen nach dem Ende des Sanktionsmoratoriums eintreten können.
Die Sanktionen sollen dann mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des "Bürgergeldes" neu geregelt werden.
Der Paritätische begrüßt zwar die mit dem Sanktionsmoratorium geltende, befristete Aussetzung der Sanktionen im SGB II als notwendigen ersten Schritt. Dies entspricht der Forderung des Verbandes und ist dringend nötig, um sanktionsbedingte Einschnitte in das soziokulturelle Existenzminimum der Leistungsberechtigten abzuwenden. Dies ist umso dringlicher, als das Existenzminimum u. a. infolge von stark gestiegenen, aber ungedeckten Energiepreisen und pandemiebedingten Mehrbelastungen der Leistungsberechtigten nicht verlässlich gedeckt ist.
Der Paritätische plädiert zugleich dafür, die Sanktionen dauerhaft abzuschaffen.
Tina Hofmann, Paritätischer Gesamtverband, Berlin
Referentin Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.