Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. 130 Organisationen sind Mitglied in Mittelfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Mittelfranken
Spitalgasse 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 | 20565 - 0
Fax: 0911 | 20565 - 413
mittelfranken(at)paritaet-bayern.de

Eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen sind von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt betroffen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und besonderem Förderbedarf steigt die Zahl um das 2-fache. Seit 2005 mit der Einführung des § 8a SGB VIII (Schutz vor Kindeswohlgefährdung) sind präzisere gesetzliche Grundlagen zum Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdung geschaffen worden. Seit 1.1.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, das für weitere Verbesserungen im Kinderschutz sorgen will. Ziel der 2-tägigen Fortbildung ist es, über aktuelle rechtliche Grundlagen für verschieden Träger und Berufsgruppen zu informieren (Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Schulen). Die Teilnehmer/innen lernen Verfahrensschritte kennen und erfahren, wie die Arbeit mit Eltern, Kindern und Jugendlichen und mit dem Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelingen kann. Erprobte Verfahrenspläne, Materialien und Dokumentationsvorlagen werden vorgestellt. Bedürfnisorientiert finden Beratungen zur einrichtungsinternen Konzeptentwicklung und Fallberatungen statt.
Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.
