Fachinformation
24.11.2023 Mitgliederangelegenheiten

Broschüre zum Hinweisgeberschutz-Gesetz in Leichter Sprache erschienen

Paritätischer veröffentlicht die Hinweise zum neuen Gesetz

Broschüre  zum Hinweisgeberschutz-Gesetz in Leichter Sprache erschienen -  
Paritätischer veröffentlicht die Hinweise zum neuen Gesetz 

Ein Hinweisgeber ist ein Mensch. Der Mensch meldet zum Beispiel,

wenn ihm eine schlechte Sache auffällt. Der Mensch gibt also einen Hinweis.

Das Gesetz will den Hinweisgeber schützen 

Der Paritätische möchte, dass jeder die Informationen gut verstehen kann. 
Deswegen gibt es die Informationen in Leichter Sprache im Link dazu! 
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text. 

Das heißt: Es gibt noch mehr Informationen zu dem Thema. Die Informationen selbst sind nicht in Leichter Sprache.

Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite Paritätischen, wo Sie auch viele andere Broschüren in
Leichter Sprache finden können. 

Möchten Sie mehr Informationen in Leichter Sprache? 
Sie können unsere Fachinfos in Leichter Sprache auch als E-Mail geschickt bekommen.
Schreiben Sie dafür bitte Ihre E-Mail-Adresse in den Kasten auf der rechten Seite, wenn Sie auf den Link
ehen zum Hinweisgeberschutz-Gesetz!!

Dann schicken wir Ihnen neue Infos immer zu.     

Beachten Sie bitte die beigefügten Links!

Information vom Paritätischen Gesamtverband, Berlin

Mitgliederangelegenheiten
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service

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