Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. 130 Organisationen sind Mitglied in Mittelfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Mittelfranken
Spitalgasse 3
90403 Nürnberg
Tel.: 0911 | 20565 - 0
Fax: 0911 | 20565 - 413
mittelfranken(at)paritaet-bayern.de
Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG wurde am 7. Juli 2023 im Bundestag beschlossen und dem Gesetzesvorhaben für Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zugestimmt.
Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie 2020/1828. Da die Beteiligung des Bundesrates für dieses Gesetzesvorhaben erforderlich ist, wird das Gesetz wohl frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2023 in Kraft treten können. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist überfällig und hätte bereits bis zum 25. Juni 2023 erfolgen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Maßnahmen die EU-Kommission wegen dieser verzögerten Umsetzung gegen Deutschland einleiten bzw. fortführen wird.
Information von Paritätischer Gesamtverband, Berlin
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.