Fachinformation
21.06.2024 Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Zivilgesellschaft und Demokratie

Förderprogramm „initiativ!“ für gesellschaftliches Engagement – jenseits von Rechtsform und Gemeinnützigkeit

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert mit „Initiativ!“ gesellschaftliches Engagement. Das Programm richtet sich an Organisationen, die den formalen Status der Gemeinnützigkeit (noch) nicht haben sowie an nicht rechtsfähige Initiativen. Es fördert gesellschaftliches Engagement mit bis zu 500 Euro, in Ausnahmefällen sogar bis zu 1000 Euro.

Das Programm „initiativ!“ fokussiert gemeinwohlorientierte Projekte, die das Engagement und die Beteiligung in der Gesellschaft stärken. Gefördert werden Projekte in den folgenden Schwerpunkten:

1. Fit für die Zukunft: Strukturen stärken!

  • Ziel ist es, bestehende Strukturen zu verbessern und nachhaltiger zu gestalten, um die Zukunftsfähigkeit der Organisation oder Initiative zu sichern.

2. Engagierte gewinnen und binden: Mitmachmöglichkeiten für alle

  • Neue und inklusive Möglichkeiten schaffen, um Freiwillige zu gewinnen und langfristig zu binden.

3. Ab ins Rampenlicht: Den Wert des Engagements zeigen

  • Das Engagement in Szene setzen und die Bedeutung und den Wert der Arbeit für die Gesellschaft sichtbar machen.

Anträge können ab dem 24. Juni 2024 gestellt werden. Antragsschluss ist der 30. September 2024.

Weitere Informationen unter:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/initiativ/

Die Projekte, die einen Zuschlag beim Förderprogramm „initiativ!“ bekommen, können in der Regel nach acht Wochen beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 beendet sein.

Antragsberechtigt sind Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet. Anerkannte gemeinnützige Organisationen (i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)) sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt. Für sie stehen andere Programme der DSEE zur Verfügung.

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Zivilgesellschaft und Demokratie

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

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