Fachinformation
09.01.2023 Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Bürgerschaftliches Engagement

Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern

Das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ sieht eine Förderung von bis zu 40.000 Euro jährlich je Mehrgenerationenhaus vor. Voraussetzung hierfür ist eine Kofinanzierung in Höhe von je 10.000 Euro von den Kommunen, Landkreisen und/oder Ländern.

Nun hat das Bayerische Sozialministerium die Fortsetzung der Kofinanzierung in Bayern in Höhe von 5.000 Euro pro Haus für weitere drei Jahre bekannt gegeben. Die Förderung unterstützt finanzschwache Kommunen bei deren Finanzierungsanteil.

Link zur Förderrichtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/158/baymbl-2021-158.pdf

Link zur Fortführung der Richtlinie bis Ende 2025:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/704/baymbl-2022-704.pdf

Quelle: Bayerisches Ministerialblatt

Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Bürgerschaftliches Engagement

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

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