Fachinformation
16.01.2025 Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Familie, Frauen und Mädchen, Kinder und Jugend

Paritätische Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands hat am 5. Dezember 2024 eine Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings verabschiedet.

Faire Steuerpolitik ist Gleichstellungspolitik - Ehegattensplitting abschaffen

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die mögliche Abschaffung der Steuerklassen III und V, sieht dies aber lediglich als ersten Schritt zu einer konsequenten Gleichstellungspolitik im Rahmen des Steuerrechtes. Der Paritätische spricht sich darüber hinaus für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus und argumentiert anhand folgender Punkte:

  1. Strukturelle Ungleichbehandlung bei der Entlohnung setzt sich im Ehegattensplitting fort.
  2. Eine steuerliche Bevorzugung der Ehe kommt längst nicht mehr automatisch Kindern zugute.
  3. Steuerrechtliche Übervorteilung von Besserverdiener*innen im Alleinverdienermodell widerspricht nicht nur einer notwendigen Gleichstellungspolitik, sondern auch armutspolitischen Ansätzen.
  4. Voraussetzungen für steuerliche Gleichstellung sind verbesserte Infrastrukturangebote, z.B. in der Kinderbetreuung.

Die vollständige Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Familie, Frauen und Mädchen, Kinder und Jugend
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Susann Engert, Referentin Kinder | Jugend | Familie
Maria Mayer, Referentin Frauen | Geschlechterpolitik | LGBTIQ