Fachinformation
02.04.2026 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Migration

Freistaat Bayern fördert weiterhin Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert weiterhin Maßnahmen zur Prävention von politischer und religiös begründeter Radikalisierung.

Es soll vorwiegend bei jungen Menschen der Einstieg in eine radikale Ideologie verhindert werden.

Zweck der Förderung ist es, Projekte zu etablieren, modellhafte Maßnahmen auszuprobieren und sogenannte „Best-Practice-Beispiele“ zu identifizieren.

Die geförderten Maßnahmen sollen

- das vielfältige, gewaltfreie und demokratische Miteinander stärken,

- Radikalisierung entgegenwirken,

- gegen extremistische Ansprache immun machen.

Allgemeine Demokratieförderung oder Deradikalisierung werden nicht gefördert.

Förderanträge sind bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

Weitere Informationen in der Förderrichtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2026/121/baymbl-2026-121.pdf

Und auf der Homepage des Ministeriums:

https://www.stmas.bayern.de/radikalisierungspraevention/index.php

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Migration

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse