Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
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Der Paritätische in Bayern
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Auf Grundlage des Koalitionsvertrages und der Aufgabenbeschreibung der B-L-AG, die zu Beginn der Sitzungen Anfang Juli 2025 bekannt geworden sind, waren Leistungskürzungen zu befürchten. Dazu enthält der Bericht keine klaren Aussagen. Der nunmehr dargelegte Erörterungsstand gibt aber noch keine Entwarnung.
Ebenso war zu befürchten, dass in der AG Finanzierung zur Begrenzung der Eigenanteile hauptsächlich eine Vorfestlegung auf kapitalgedeckte Elemente wie eine (verpflichtende) Pflegezusatzversicherung erfolgt - und zwar neben einem weiterhin bestehenden umlagebasierten Teilleistungssystem. Der Bericht zeigt aber, dass auch Erörterungen zum Sockel-Spitze-Tausch (zunächst vollstationär) geführt wurden. Auch das Beschluss-Papier weist aus, dass u.a. der Sockel-Spitze-Tausch als eine Option weiter geprüft werden soll (mit Gegenfinanzierung über die Mittel des Zuschlages nach § 43c SGB XI). Allerdings wird im Bericht auf S. 4 hervorgehoben, dass eine weitere Befassung lediglich von „einem Teil der Mitglieder der Fach-AG“ angeregt wurde. Die Relativierung wird damit deutlich.
Letztlich – und dies ist der entscheidende Punkt – sind alle (Quasi-)Vollversicherungsvarianten wie Sockel-Spitze-Tausch, echte Vollversicherung usw. in beiden Sektoren (ambulant und stationär) nur mit einem grundsätzlichen Systemwechsel realisierbar. Dafür muss die Einnahmebasis verbreitert werden, etwa durch die Verbeitragung aller Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Zusammenlegung beider Versicherungszweige, mindestens aber einem Finanzausgleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ist dies nicht der Fall, kommen auch diese Optionen aufgrund des Finanzbedarfs nicht in Betracht.
Darüber hinaus zeichnen sich die Ergebnisse der AG Finanzierung aber mehr noch die der AG Versorgung in erster Linie dadurch aus, dass „Selbstverständlichkeiten“ aufgezählt werden, wie:
Tatsächliches Neuland gibt es mit Blick auf die Bestrebungen "Budgets" einzuführen:
Die Pflegegrad I-Debatte zur Streichung hat gezeigt, dass schnell mit der Axt hantiert wird. Durch die öffentliche Diskussion zu einem frühen Zeitpunkt wurde das Thema allerdings zu einer heißen Kartoffel, die niemand mehr anfassen will - zurecht. Demzufolge ist auch von keiner Streichungsabsicht im Zwischenbericht zu lesen. Im Gegenteil, erstmals wird der Pflegegrad I als das bezeichnet, was er ist: Ein Präventionspflegegrad. Und künftig, so die Vorschläge, sollen noch mehr präventive Leistungen mit ihm verbunden sein. Das grundsätzlich Schwellenwerte der Pflegegrade überprüft werden sollen, ist plausibel. Das war auch nach Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 nicht anders zu erwarten gewesen. Aber: Dies kann nur auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen. Ein solcher Prozess ist im Übrigen bereits im Befungniserweiterungs und Bürokratieentlastungsgesetz (BEEP) vorgesehen.
Hintergrund zur Bund-Länder-AG:
Am 7. Juli 2025 hat eine Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform ihre Arbeit unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ aufgenommen. Bis Ende des Jahres sollen Eckpunkte vorgelegt werden. Vorsitzende der Kommission ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Die Länder werden durch die jeweils für die Pflegeversicherung zuständigen Minister*innen oder Staatssekretär*innen vertreten. Weitere Mitglieder sind Familienministerin Karin Prien, die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler, die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände, sowie Vertreter des BMAS, des BMBFSFJ, des BMWE, des BMF und des Kanzleramts. Hinzu kommen die pflegepolitischen Sprecher und Fraktionsvizes der Regierungsfraktionen.
Weitere Einschätzungen und Statements finden Sie auf den untenstehenden Webseiten.
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