Bezirksmitgliederversammlung Mittelfranken

Die ordentliche Bezirksversammlung tritt einmal jährlich zusammen und hat gemäß der Geschäftsordnung der Bezirksverbände folgende Aufgaben:

a) Mitgestaltung und Festlegung der Verbands- und Sozialpolitik des paritätischen Bezirksverbandes,

b) sie wählt die Bezirksvorsitzende/den Bezirksvorsitzenden in einem besonderen Wahlgang und sodann die Beisitzerinnen und Beisitzer im Bezirksausschuss,

c) sie nimmt den Rechenschaftsbericht der/des Bezirksvorsitzenden und der Bezirksgeschäftsführung entgegen,

d) sie erhält den Entwurf des aktuellen Teilwirtschaftsplanes des Bezirksverbandes zur Kenntnis.

Die Bezirksmitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Mitgestaltung und Festlegung der Verbands- und Sozialpolitik des paritätischen Bezirksverbandes,

  • sie wählt die Bezirksvorsitzende/den Bezirksvorsitzenden in einem besonderen Wahlgang und dann die Beisitzerinnen und Beisitzer im Bezirksausschuss,
  • sie nimmt den Rechenschaftsbericht der/des Bezirksvorsitzenden und der Bezirksgeschäftsführung entgegen,
  • sie erhält den Entwurf des aktuellen Teilwirtschaftsplanes des Bezirksverbandes zur Kenntnis.

Die Bezirksmitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen.